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Die Patientenverfügung regelt – anders als die Vorsorgevollmacht – spezifische medizinische Eingriffe und Behandlungen und ist direkt an Ärzte gerichtet.

Eine solche Verfügung tritt erst dann in Kraft, wenn der Vollmachtgeber bzw. Patient nicht mehr einsichts- und entscheidungsfähig ist, da er selbst nicht mehr in der Lage ist, mit den behandelnden Ärzten zu kommunizieren.

Daher ist es unabdinglich, dass eine Patientenverfügung im Zustand der eigenen Geschäftsfähigkeit im Vorfeld erstellt wird, damit im Falle von Einsichts- und Entscheidungsunfähigkeit der persönliche Wille kommuniziert und erhalten werden kann. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, sich an diese Willenserklärung zu halten.

Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden, solange sie nicht notariell beglaubigt wurde. Wenn das der Fall ist, muss ein Widerruf schriftlich erfolgen. Die Verfügung muss aber prinzipiell nicht notariell beglaubigt werden.

Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit herunterladen, auch wenn diese nur teilweise ausgefüllt ist. Bitte benutzen Sie dazu den Button „Download / Drucken“. 

Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ganz oder teilweise bearbeiten. Bitte wählen Sie dazu den entsprechenden Punkt im unteren Menüfenster aus.

Bitte geben Sie Ihre vollständigen Personalien an.

Unter welchen Bedingungen soll diese Patientenverfügung in Kraft treten?

Was ist Ihre generelle Einschätzung zu lebenserhaltenen Maßnahmen, wenn es um Ihr Leben geht?

Ihre Meinung: *

Finden Sie das Einleiten eines künstlichen Komas bzw. einer palliativen Sedierung zur Schmerzlinderung angebracht?

Ihre Meinung:*

Die Anwendung welcher folgenden medizinischen Maßnahmen stimmen Sie zu, wenn es darum geht, Ihr Leben zu erhalten?

Wie stehen Sie zur Organspende?

Ihre Meinung:*

Was ist der von Ihnen bevorzugter Ort für eine würdige Betreuung oder Ableben?

Angemessener Ort: *

Halten Sie eine religiöse Begleitung oder Seelsorge für wichtig, wenn es um die Begleitung eines Patienten geht?

Kennen Sie eine Person, die Ihr volles Vertrauen genießt und im Zweifel oder bei Unklarheit Entscheidungen für Sie treffen kann?

Um den in Ihrer Patientenverfügung festgelegten Willen rechtskräftig durchsetzen zu können, ist ebenfalls das Erstellen einer Vorsorgevollmacht nötig. Bitte achten Sie darauf, dass die dort bevollmächtigte Person Ihrer hier angegebenen Vertrauensperson entspricht. Die Vorsorgevollmacht können Sie direkt im Anschluss mit ein paar wenigen Klicks fertig stellen.

Kennen Sie eine Vertrauensperson? *

Sind Sie bereits im Besitz von weiteren Verfügungen?

Die in einer Verfügung oder Vollmacht geäußerten Wünsche und Bestimmungen sind oft mit denen anderer Verfugungen verknüpft. So können z.B. sowohl Betreuungsverfügung als auch Patientenverfügung wichtige Informationen zu Wünschen in Bezug auf eine ärztliche Behandlung beinhalten. Es ist daher immer sinnvoll, in einer Verfügung oder Vollmacht auf die jeweils anderen Dokumente zu verweisen.

Falls Sie die anderen Dokumente noch nicht verfasst haben, können Sie jederzeit diese Verfügung oder Vollmacht aktualisieren um auf die neu erstellten Dokumente zu verwiesen.


Vielen Dank. Sie haben die Erstellung Ihrer Patientenverfügung erfolgreich abgeschlossen.

Es wird Ihnen empfohlen, die fertige Patientenverfügung in jedem Fall auszudrucken, eigenhändig mit Ort und Datum zu signieren und an einem sicheren Ort abzulegen. Nur so kann eine rechtliche Gültigkeit sichergestellt werden. Zusätzlich sollten Sie die Patientenverfügung in digitaler Form nach Ihrer Registrierung unter "Meine Dokumente" in der Vorsorge- und Nachlassverwaltung für Ihre Vertrauensperson(en) speichern.

Vorschau

Patientenverfügung

Diese Patientenverfügung gilt für _____ _____ _____ , geboren am _____, in _____ , _____ , _____ _____.

1. Situationen, in denen diese Verfügung gelten soll

Die folgende Verfügung soll gelten für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann und ich:

2. Festlegung zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter medizinischer Maßnahmen

In den unter 1.

2.1 Schmerz- und Symptombehandlung (Künstliches Koma)

2.2 Künstliche Ernährung und künstliche Flüssigkeitszufuhr

In den unter 1. beschriebenen Situationen erwarte ich die Unterlassung bzw. Einstellung einer bereits eingeleiteten künstlichen Ernährung, unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Nahrung, z.B. über Sonde durch den Mund, die Nase, die Bauchdecke oder die Vene (außer zur Beschwerdelinderung), sowie die Unterlassung bzw. Einstellung einer bereits eingeleiteten künstlichen Flüssigkeitszufuhr (außer zur Beschwerdelinderung).

2.3 Künstliche Beatmung

In den unter 1. beschriebenen Situationen erwarte ich, dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine eingeleitete Beatmung eingestellt wird, vorausgesetzt, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämpfung oder ungewollten Lebensverkürzung durch diese Medikamente nehme ich in Kauf.

2.4 Dialyse

In den unter 1. beschriebenen Situationen erwarte ich dass keine Dialyse durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Dialyse eingestellt wird.

2.5 Antibiotika

In den unter 1. beschriebenen Situationen erwarte ich, dass keine Behandlung mit Antibiotika durchgeführt wird (außer zur Beschwerdelinderung).

2.6 Blutersatzprodukte

In den unter 1. beschriebenen Situationen erwarte ich keine Gabe von Blut oder Blutbestandteilen (außer zur Beschwerdelinderung).

2.7 Kreislaufstabilisierende Medikamente

In den unter 1. beschriebenen Situationen erwarte ich keine Gabe von kreislaufstabilisierenden Medikamenten (außer zur Beschwerdelinderung).

2.8 Wiederbelebende Maßnahmen

In den unter 1. beschriebenen Situationen erwarte ich die Unterlassung von Versuchen zur Wiederbelebung. Für den Fall, dass eine Notärztin/ein Notarzt hinzugezogen wird, dass dieser unverzüglich über meine Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen informiert wird.

2.9 Organspende


3. Aufenthalt und Begleitung

Außerdem möchte ich

4. Verbindlichkeit, Anhörungsverfahren und Widerruf

Ich erwarte, dass mein in dieser Patientenverfügung geäußerter Wille befolgt wird und die/der von mir benannte Bevollmächtigte bzw. mein/e Betreuer/in Sorge für dessen Umsetzung trägt. Der Wunsch nach Unterlassung von medizinischen Maßnahmen ist nach geltendem Recht keine aktive Sterbehilfe. In Situationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, sind meine Behandlungswünsche und/oder mein mutmaßlicher Wille zu ermitteln; dazu soll diese Verfügung gemäß § 1901a Abs. 2 BGB maßgeblich sein. Im Falle, dass die/der behandelnde Ärztin/Arzt und mein/e Bevollmächtigte/r bzw. Betreuer/in sich über die Auslegung meiner Patientenverfügung, meine Behandlungswünsche oder meinen mutmaßlichen Willen nicht einig sind, erwarte ich von meiner/meinem Bevollmächtigten bzw. meiner/meinem Betreuer/in, dass sie/er das Betreuungsgericht einschaltet.

Sollte eine Ärztin/ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eine anderweitige medizinische und/ oder pflegerische Behandlung gesorgt wird. Von meiner/meinem Bevollmächtigten bzw. meiner/meinem Betreuer/ in erwarte ich, dass sie/er die weitere Behandlung so organisiert, dass meinem Willen entsprochen wird.

Mir ist bekannt, dass ich diese Patientenverfügung jederzeit ändern oder formlos widerrufen kann.

Hinweis auf eine existierende Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung

5. Unterschrift

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner Entscheidungen in dieser Erklärung bewusst bin. Ich befinde mich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und habe diesen Text in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck bearbeitet.



Ort, Datum: _________________________________________________________


Unterschrift: _________________________________________________________



Bestätigung durch eine/n Zeugin/Zeugen

(Angaben nicht erforderlich)

Hiermit bestätige ich, dass diese Erklärung von der Verfasserin/vom Verfasser selbst unterschrieben wurde.



Ort, Datum: _________________________________________________________


Vorname, Nachname: _________________________________________________________


Unterschrift: _________________________________________________________



Es wird Ihnen empfohlen, die fertige Patientenverfügung in jedem Fall auszudrucken und mit Datum, Ort und Unterschrift eigenhändig zu signieren. Nur so kann eine rechtliche Gültigkeit  sichergestellt werden. Zusätzlich sollten Sie die Patientenverfügung in digitaler Form in der Vorsorge- und Nachlassverwaltung für Ihre Vertrauenspersonen speichern. Halten Sie bei medizinischen Unklarheiten und Fragen Rücksprache mit Ihrem zuständigen Arzt.

Um den in Ihrer Patientenverfügung festgelegten Willen rechtskräftig durchsetzen zu können, ist ebenfalls das Erstellen einer Vorsorgevollmacht nötig. Bitte achten Sie darauf, dass die dort bevollmächtigte Person Ihrer hier angegebenen Vertrauensperson entspricht.

Haftungsausschluss

Wie weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Leistungen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) darstellen und diese eine Beratung durch z.B. einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Die Inhalte wurden durch den Anbieter mit größtmöglicher Sorgfalt unter Berücksichtigung medizinischer und rechtlicher Aspekte erstellt. Die darin enthaltenen Formulierungen erheben jedoch keinen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit, weil durchaus eine andere Rechtsansicht vorliegen, im Rahmen des digitalen Ausfüllens der Vorlagen nicht jeder Sachverhalt mit seinen spezifischen Besonderheiten erfasst werden und die einschlägige Rechtsprechung sich ändern kann. Die Dokumente sind für die Übereinstimmung mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland erstellt worden und ausschließlich zur Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Der Kunde ist gehalten, die im Rahmen der Leistungen erstellten Inhalte im Hinblick auf die von ihm angestrebte Verwendung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und sich ggf. eigenständig Rechtsberatung zu suchen. Bei rechtlichen Fragen sollten Sie in jedem Fall einen Rechtsanwalt und ggf. Notar konsultieren.
Wir weisen darauf hin, dass die Hinweise und Informationen auf der Webseite keine medizinische Beratung ersetzen. Sollten beim Erstellen der Dokumente bei Ihnen Zweifel oder Unsicherheiten entstehen, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Arzt.