1. Organisation der Bestattung
Die Organisation der Bestattung soll folgende Person übernehmen:
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Eine physische Kopie dieser Bestattungsverfügung befindet sich hier:
Unterschrift
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner Entscheidungen
in dieser Erklärung bewusst bin. Ich befinde mich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und habe
diesen Text in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck bearbeitet.
Ort, Datum: _________________________________________________________
Unterschrift: _________________________________________________________
Bestätigung durch eine/n Zeugin/Zeugen
(Angaben nicht erforderlich)
Hiermit bestätige ich, dass diese Erklärung von der Verfasserin/vom Verfasser selbst unterschrieben wurde.
Ort, Datum: _________________________________________________________
Vorname, Nachname: _________________________________________________________
Unterschrift: _________________________________________________________
Es wird Ihnen empfohlen, die fertige Patientenverfügung in jedem Fall auszudrucken und mit
Datum, Ort und Unterschrift eigenhändig zu signieren. Nur so kann eine rechtliche Gültigkeit
sichergestellt werden. Zusätzlich sollten Sie die Patientenverfügung in digitaler Form in der
Vorsorge- und Nachlassverwaltung für Ihre Vertrauenspersonen speichern. Halten Sie bei
medizinischen Unklarheiten und Fragen Rücksprache mit Ihrem zuständigen Arzt.
Um den in Ihrer Patientenverfügung festgelegten Willen rechtskräftig durchsetzen zu können,
ist ebenfalls das Erstellen einer Vorsorgevollmacht nötig. Bitte achten Sie darauf,
dass die dort bevollmächtigte Person Ihrer hier angegebenen Vertrauensperson entspricht.
Haftungsausschluss
Wie weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Leistungen keine Rechtsberatung im Sinne des
Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) darstellen und diese eine Beratung durch z.B. einen
Rechtsanwalt nicht ersetzen. Die Inhalte wurden durch den Anbieter mit größtmöglicher Sorgfalt
unter Berücksichtigung medizinischer und rechtlicher Aspekte erstellt. Die darin enthaltenen
Formulierungen erheben jedoch keinen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit, weil
durchaus eine andere Rechtsansicht vorliegen, im Rahmen des digitalen Ausfüllens der Vorlagen
nicht jeder Sachverhalt mit seinen spezifischen Besonderheiten erfasst werden und die
einschlägige Rechtsprechung sich ändern kann. Die Dokumente sind für die Übereinstimmung mit dem
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Sie in jedem Fall einen Rechtsanwalt und ggf. Notar konsultieren.
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entstehen, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Arzt.